GKV-Einnahmen von Arztpraxen im Sinkflug

(15.12.2025) In der Debatte über die Stabilisierung der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung werden Stimmen immer lauter, die niedergelassene Ärzte zur Kasse bitten wollen. Und dies, obwohl alle wissen, dass der steigende Versorgungsbedarf bei gleichzeitiger Deckelung der Gesamtkosten sowie regional teils deutlich unter 100 % liegende Auszahlungsquoten in den letzten Jahrzehnten dazu geführt haben, dass ein erheblicher Anteil der kassenärztlichen Leistungen nicht vergütet worden ist. Wenn man – rein rechnerisch – von durchschnittlich um 3 % bis 7 % gekürzten Auszahlungen ausgeht, wird den Ärzten auf Basis der jeweiligen Gesamtvergütung eine jährliche Größenordnung von etwa 1 bis 3 Mrd. Euro vorenthalten.

Vor diesem Hintergrund sind Vorwürfe schwer verständlich“, so der Verbandschef der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Ulrich Tappe, „nach denen die niedergelassenen Ärzteschaft, die das Gros der Patientenversorgung in unserem Land zu schultern hat, sich an vorgeblichen nicht bereinigten Doppelvergütungen bereichern solle. Ganz im Gegenteil: Geleistete wird Arbeit nicht bezahlt.“

Maßnahmen des Gesetzgebers, die erfolgreich zur besseren Terminvergabe beitragen, sollen, so Forderungen von Politik und Krankenkassen, zur finanziellen Entlastung der Kostenträger zurückgenommen werden. „Das“, so Dr. Tappe, „würde nicht nur einen Rückschritt bei der Erreichbarkeit insbesondere von Facharztpraxen bewirken, sondern darüber hinaus die ausreichende Sicherstellung des steigenden medizinischen Versorgungsbedarfs der Bevölkerung weiter in Frage stellen.“

Allein in Baden-Württemberg sind nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung in den vergangenen zehn Jahren rund 1,78 Mrd. Euro für erbrachte Leistungen von den Krankenkassen nicht vergütet worden. „Dass zusätzliche Streichungen die Lage nicht verbessern“, so Dr. Tappe, „müsste jedem klar sein.“