Vor diesem Hintergrund sind Vorwürfe schwer verständlich“, so der Verbandschef der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Ulrich Tappe, „nach denen die niedergelassenen Ärzteschaft, die das Gros der Patientenversorgung in unserem Land zu schultern hat, sich an vorgeblichen nicht bereinigten Doppelvergütungen bereichern solle. Ganz im Gegenteil: Geleistete wird Arbeit nicht bezahlt.“
Maßnahmen des Gesetzgebers, die erfolgreich zur besseren Terminvergabe beitragen, sollen, so Forderungen von Politik und Krankenkassen, zur finanziellen Entlastung der Kostenträger zurückgenommen werden. „Das“, so Dr. Tappe, „würde nicht nur einen Rückschritt bei der Erreichbarkeit insbesondere von Facharztpraxen bewirken, sondern darüber hinaus die ausreichende Sicherstellung des steigenden medizinischen Versorgungsbedarfs der Bevölkerung weiter in Frage stellen.“
Allein in Baden-Württemberg sind nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung in den vergangenen zehn Jahren rund 1,78 Mrd. Euro für erbrachte Leistungen von den Krankenkassen nicht vergütet worden. „Dass zusätzliche Streichungen die Lage nicht verbessern“, so Dr. Tappe, „müsste jedem klar sein.“