„Das ist eine für alle Seiten unbefriedigende Situation“, erklärt Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. „Zugleich ist es ein typisches Beispiel für die bedarfsferne Fehlsteuerung in unserem Gesundheitswesen. Was benötigt wird, kann nicht angeboten werden. Das hat zur Folge, dass Patienten teure und völlig unangemessene Ausweichwege suchen und sich beispielsweise für eine Magenspiegelung stationär ins Krankenhaus aufnehmen lassen.“
Aus der Sicht des Berufsverbandes entstehen solche Probleme, wenn Politik versucht, medizinischen Bedarf ohne ärztlichen Sachverstand rein unter finanziellen und verwaltungstechnischen Gesichtspunkten zu verwalten. Durch die Vorgabe einer überbordenden, am Bedarf vorbeigehenden Regelflut aus Verboten und Vorgaben wird es Arztpraxen oft unmöglich gemacht, nötige Untersuchungen durchzuführen oder wirksame Medikamente zu verordnen.
„Wir haben eine Regierungsperiode hinter uns, in der Politik nicht einmal bereit war, mit Fachärzten über die anstehenden Probleme zu reden, geschweige denn ernsthaft gemeinsam nach Lösungen zu suchen“, kommentiert Verbandschef Tappe. „Wir hoffen sehr, dass ein neuer Bundesgesundheitsminister stärker auf unseren Sachverstand setzt. Es liegt nicht daran, dass wir Magen-Darm-Ärzte keine Magenspiegelungen machen könnten oder wollten. Man hat uns eine unverrückbare Fallzahlbegrenzung verordnet, die so strikt ist, dass der Bedarf nicht mehr gedeckt werden kann! Zugleich mangelt es an einer funktionierenden Vorbeurteilung, ob in einem gegebenen Fall eine Magenspiegelung medizinisch angemessen begründet ist.“