Auf einem Auge blind

Krankenhausreform ohne Sicherungsnetz

(21.10.2024) Die Krankenhausreform hat den Bundestag passiert. Es ist klar, dass Kliniken schließen müssen. Die verbleibenden Krankenhäuser müssen ihr Leistungsangebot neu strukturieren und werden vielfach Behandlungen streichen müssen. Aber wer kompensiert den Versorgungsbedarf, der unvermindert bestehen bleibt?

„Die Reform soll ausufernde Kosten im stationären Bereich eindämmen“, stellt der Verbandschef der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Ulrich Tappe, nüchtern fest. „Doch erst einmal wird die Reform kosten. Dafür werden auch die Krankenkassen mit zur Kasse gebeten. Die Beitragssätze steigen. Etliche Leistungen, die bisher stationär angeboten wurden, werden verstärkt im ambulanten Bereich anfallen.“

Die Verschiebung von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen in den ambulanten Bereich ist politisch gewünscht, weil diese Leistungen ambulant günstiger erbracht werden können. „Soweit macht das Sinn“, bestätigt Dr. Tappe, „Dabei wird allerdings stillschweigend unter den Tisch gekehrt, dass auf einmal die Nachfrage nach Behandlungen in den Praxen niedergelassener Fachärzte erheblich zunehmen wird. Die Facharztpraxen werden gerne in die Bresche springen, aber wie diese Mehrarbeit bezahlt werden soll, steht völlig in den Sternen.“

Die anstehende Bundestagswahl wird das Problem im kommenden Jahr verschärfen. Wartezeiten und Versorgungsengpässe sind vorprogrammiert. Doch im Wahljahr ist kaum damit zu rechnen, dass irgendein Politiker dafür eintreten wird, den niedergelassenen Praxen endlich Rahmenbedingungen zu verschaffen, unter denen sie den anfallenden zusätzlichen Behandlungsbedarf schultern können. Im Gegenteil, die Politik, so ist zu fürchten, lässt Patienten und Ärzte wieder mal im Regen stehen.