Krankschreibung

Auch Arztpraxen sind Arbeitgeber

(10.11.2026) In der aktuellen Diskussion um hohe Krankenstände und die Frage, ob Krankschreibungen künftig teilweise ohne Arztbesuch erfolgen könnten, lohnt sich ein differenzierter Blick: Arztpraxen sind in dieser Debatte nicht nur Leistungserbringer, sondern selbst Arbeitgeber – und damit in besonderer Weise betroffen.

Krankschreibungen gehören zum ärztlichen Alltag. Sie sind Ausdruck medizinischer Verantwortung und sollen Patientinnen und Patienten schützen – ebenso aber auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor gesundheitlichen Risiken im Betrieb. Gleichzeitig binden AU-Bescheinigungen erhebliche Ressourcen in den Praxen: Termine, die für Patientinnen und Patienten mit ernsthaften Beschwerden benötigt würden, gehen verloren, wenn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Bagatellerkrankungen im Vordergrund stehen.

Angesichts eines exponentiell steigenden Krankenstands in Deutschland sind Regelmechanismen erforderlich, um das System funktionsfähig zu halten. Karenztage könnten dabei ein sinnvoller Ansatz sein, um kurzfristige und möglicherweise unbegründete Fehlzeiten zu reduzieren – und gleichzeitig die Arztpraxen von vermeidbaren Konsultationen zu entlasten. Eine solche Maßnahme darf jedoch nicht dazu führen, dass die ärztliche Verantwortung oder die Qualität der Versorgung geschwächt wird.

Dr. Ulrich Tappe, Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng): „Auch Arztpraxen sind Arbeitgeber. Eine unkontrollierte Einschätzung der Arbeitsfähigkeit führt zur weiteren Steigerung von Fehltagen und schädigt damit auch die Arztpraxen.“