Appell an den Bundesgesundheitsausschuss

Vorsorge nicht kappen und Therapiequalität erhalten

(22.6.26) Seit Jahrzehnten bestehende, erfolgreiche Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen sollen künftig in einer gesonderten Gesamtvergütung finanziell begrenzt werden. Damit bringt das geplante Gesetz zur Beitragstabilisierung im Gesundheitswesen Einschnitte in der Versorgung, die sachlich in keiner Weise gerechtfertigt sind. In einer offenen Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben der Bundesregierung hat der Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng) jetzt an den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages appelliert, insbesondere die Darmkrebsprävention und -nachsorge explizit aus der geplanten Budgetierung herauszunehmen.

„Aus unserer Sicht ist es widersinnig, wenn die ohne Zweifel notwendige Konsolidierung im Gesundheitswesen zulasten nachweislich wirksamer Prävention sowie des gesicherten Zugangs zur Darmspiegelung erfolgt“, erklärt der Verbandsvorsitzende Dr. Ulrich Tappe. „Gerade in diesen Bereichen führen Einschnitte nicht zu nachhaltiger Wirtschaftlichkeit, sondern zu späteren Diagnosen, mehr Intervallkarzinomen, komplexeren Krankheitsverläufen und am Ende zu höheren Gesamtkosten.“

Im Übrigen steht das geplante Gesetzesvorhaben im Widerspruch zu den 2009 im Rahmen des nationalen Krebsplans festgelegten Bekenntnis zur Stärkung der Krebsfrüherkennung. „Prävention darf nicht wie ein disponibler Kostenblock behandelt werden, dessen Wachstum administrativ gedeckelt wird, sondern muss an epidemiologischem Bedarf, Inanspruchnahme, Qualitätsanforderungen und medizinischem Fortschritt ausgerichtet bleiben“, betont die Stellungnahme der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte.

Dr. Tappe ruft die Bürger erneut auf, von der vom Berufsverband initiierten Möglichkeit Gebrauch zu machen, und über das Patientenportal unter magen-darm-aerzte.de/mailaktion-bundestagsabgeordnete/ direkt an ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten zu appellieren, diesem unsäglichen Spargesetz nicht zuzustimmen. „Es geht uns vor allem darum, die Abgeordneten der Regierungskoalition in die Pflicht zu nehmen, darauf hinzuwirken, die Schwachstellen in dem geplanten Gesetz zu bereinigen.“