Das geplante Gesetz wird die Versorgung verschlechtern, denn es ist ein reines Kürzungsgesetz. Die Folgen sind absehbar: längere Wartezeiten für dringend benötigte Termine, Beschwerden können nicht zügig behandelt werden, die Lebensqualität insbesondere unserer chronisch kranken Darm- und Leberpatienten leidet, Erkrankungen werden später erkannt, weil Vor- und Nachsorgetermine für die Darmspiegelung begrenzt werden.
Seit Jahren kämpfen die Arztpraxen mit ungedeckten Kostensteigerungen, vorgeschriebenen Leistungsbegrenzungen und schrumpfenden Gewinnerwartungen. Zugleich wird der Versorgungsbedarf in der alternden Gesellschaft immer größer. „Statt zu reagieren und die Versorgung zukunftsfest zu sichern, kapituliert die Politik angesichts knapper Kassen“, so Dr. Tappe.
„Wir sind darum bemüht, die Beschwerden unserer Patienten so gering wie möglich zu halten und ihnen so trotz schwerer und oft nicht heilbarer Erkrankung ein normales Alltagsleben zu ermöglichen“, betont Dr. Ulrich Tappe. „Davon profitiert auch die Volkswirtschaft, denn letztlich bedeutet es die Reduzierung von Therapiekosten für fortgeschrittene Krankheitsverläufe, ein geringerer Bedarf für Krankenhausaufenthalte und weniger Arbeitsausfälle. Das alles wird durch das geplante Gesetz in Frage gestellt.“